Zoff für Merz
27.10.2026 (Red.-Schluss)
Kanzler Merz steht neues Ungemach ins Haus. Grund: sein Sicherheitsbedürfnis. Zusammen mit Frankreichs Macron will er die EU in die Handelspolitik der Unternehmen eingreifen lassen. Die Händler sind alarmiert. Sie sehen schon das Gespenst der Überwachung ihrer Produkte am Horizont heraufdräuen. Sie befürchten neue Zölle und Vorgaben über Vorgaben.

Industrie und Sicherheit
Wer hat das letzte Wort bei der Auswahl von Waren und Vorprodukten? Wir, die EU und ihre Staaten, sagen deutscher und französischer Staatslenker. Wir, hallt es vom Handel wider. An die Adresse Merz, Bundesaußenminister Johann Wadephul und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche übt der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) Kritik am handelspolitischen Kurs der Bundesregierung. Anlass ist eine deutsch-französische Initiative von Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Die fordern am 5. Oktober 2026 gemeinsam per Brief von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen neue handelspolitische Maßnahmen, um Europas Industrie und wirtschaftliche Sicherheit zu stärken. Man sehe darin die Gefahr, dass die Politik die Herkunft von Waren und Vorprodukten stärker bestimmt als die Unternehmen, die diese Waren beschaffen, transportieren und verarbeiten.
Europäische Präferenzen, zusätzliche Zölle und Vorgaben über lokale Wertschöpfung seien kein Ersatz für wettbewerbsfähige Lieferanten, so BGA-Präsident Dirk Jandura am 14. Oktober anlässlich der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat. Die Händler fürchten um ihre Handlungshoheit in der Logistik:
- von welchem Standort eine Fabrik beliefert wird,
- über welche Grenzen die Ware gelangt und
- welche Reserven im Lager liegen.
Staatliche Herkunftsvorgaben könnten über Preis, Lieferzeit, Qualität und Ausfallrisiko bestimmen.
Gesetzesvorschlag – kein Importverbot
Ausgangspunkt ist der Industrial Accelerator Act, den die Europäische Kommission am 4. März 2026 als Verordnungsvorschlag COM(2026) 100 vorgelegt hat. Er soll industrielle Kapazitäten und Dekarbonisierung strategischer Branchen fördern. Das Vorhaben verbindet schnellere Genehmigungen mit Regeln für öffentliche Beschaffung, Förderprogramme und bestimmte große ausländische Investitionen. Bei ausgewählten Produkten sollen europäische Herkunft und Herstellung mit geringerem Ausstoß an Kohlendioxid (CO₂) ein größeres Gewicht erhalten. Die EU tarnt das Vorhaben als „Gesetzesvorschlag“, den man nicht in ein geltendes allgemeines Gebot umdeuten solle, sämtliche Vorprodukte innerhalb der Europäischen Union einzukaufen.
Bei einer Herkunftsvorgabe gilt eine Reihe von Kriterien, die beim Import bezeichnet werden:
- Produktionsstufe: Raffinierung, Verarbeitung zu Halbzeugen, Einbau in Komponenten, Montage zu einem Endprodukt
- Berechnung der Rohstoffe
- Zu erbringende Nachweise
Ohne diese Festlegung ist eine europäische Bezugsquote weder verlässlich kalkulierbar noch die einzelnen Schritte kontrollierbar. Jeder Schritt kann in einem anderen Land stattfinden. Der Standort der letzten Montage sagt wenig darüber aus, wo kritische Vorleistungen entstehen.
Von der Quelle zur Stelle
Ein Maschinenbauer, der elektronische Baugruppen aus mehreren Ländern bezieht, verkürzt beispielsweise den Weg der fertigen Baugruppe, wenn er einen Endlieferanten in Europa beauftragt. Enthält sie jedoch Halbleiter und Materialien aus denselben außereuropäischen Quellen, verschwindet die Abhängigkeit nicht. Sie wechselt in eine vorgelagerte Produktionsstufe. Der Spediteur fährt eine kürzere Strecke zum Werk, Rohstoffe oder Zwischenprodukte werden auf anderen Routen weiter importiert. Die politische Herkunftskennzeichnung und die tatsächliche Verwundbarkeit der gesamten Lieferkette können auseinanderfallen.
Die Kostenrechnung ist ebenso wenig auf Frachtpreise beschränkt. Ein neuer Lieferant muss qualifiziert, seine Fertigung geprüft und seine Lieferung in bestehende Produktionsabläufe integriert werden. Andere Mindestabnahmemengen, Lieferintervalle und Verpackungssysteme verändern die Disposition. Hinzu kommen Bestände für die Anlaufphase und möglicherweise doppelte Werkzeuge oder Transportverträge. Ein kürzerer Weg kann sich wirtschaftlich rechnen, muss es aber nicht. Entscheidend ist die Gesamtrechnung aus Beschaffung, Produktion, Transport, Kapitalbindung und Störungsrisiko.
Neue Strecken, neue Engpässe
Die Verlagerung von Bezugsquellen kann Seecontainerverkehre vermindern und den europäischen Landverkehr stärken. Sie kann ebenso neue intermodale Verbindungen, Hafenverkehre für Vorprodukte oder Transporte zwischen mehreren europäischen Fertigungsstandorten auslösen. Ohne Angaben über die betroffenen Produkte und Produktionsstufen lässt sich kein seriöser Nettoeffekt für Tonnenkilometer oder CO₂-Emissionen bestimmen. Die Behauptung, regionale Beschaffung sei in jedem Fall günstiger und klimafreundlicher, wäre ebenso voreilig wie die gegenteilige Behauptung.
Bei knappen europäischen Produktionskapazitäten entsteht ein weiteres Problem. Wenn mehrere Hersteller zur selben Zeit dieselben europäischen Lieferanten suchen, erhöhen sich deren Auslastung und Verhandlungsmacht. Neue Fabriken benötigen Grundstücke, Energie, Fachkräfte, Maschinen und Genehmigungen. Bis diese Kapazitäten verfügbar sind, können Lieferzeiten steigen. Für die Logistik bedeutet das mehr Sicherheitsbestände, engere Terminüberwachung und Ausweichverkehre. Die geografische Nähe einer Fabrik garantiert keine freie Produktionskapazität.
Sicherheit auf Entfernung
Die Befürworter einer aktiveren Handelspolitik haben ein ernstes Argument. Eine Lieferkette kann preisgünstig und trotzdem gefährlich abhängig sein. Wenn ein Land die Verarbeitung eines Rohstoffs beherrscht, können Exportkontrollen ganze Industrien treffen. Bei kritischen Mineralien, bestimmten Elektronikkomponenten oder pharmazeutischen Vorprodukten geht es um die Fähigkeit, eine Produktion bei politischen Konflikten fortzusetzen. Der günstigste Anbieter ist dann nicht zwangsläufig der volkswirtschaftlich sicherste.
Daraus folgt allerdings keine allgemeine Regel, nach der europäische Herkunft Sicherheit schafft. Ein einziges Werk in Europa bleibt ein einzelner Ausfallpunkt. Ein Netz unabhängiger Lieferanten auf mehreren Kontinenten kann widerstandsfähiger sein als die Konzentration auf wenige politisch bevorzugte Standorte. Entscheidend sind die Zahl tatsächlich unabhängiger Quellen, die Austauschbarkeit der Produkte, die verfügbaren Transportwege und die Zeit, in der ein Ersatzlieferant liefern kann. Die Postanschrift des Zulieferers ist nur ein Teil dieser Risikoprüfung.
Der BGA unterscheidet in seiner Stellungnahme zwischen Importabhängigkeit und Sicherheitsrisiko. Ein Unternehmen kann die Risiken einer einzelnen Lieferbeziehung kalkulieren und dennoch die Folgen eines systemischen Ausfalls unterschätzen. Wenn zahlreiche Betriebe auf denselben Vorlieferanten angewiesen sind, kann ein Produktionsstopp weit über die einzelnen Vertragsparteien hinausreichen. Staatliche Vorsorge steht unter Nachweisdruck, welches Risiko sie mindert und warum mildere Mittel nicht genügen.
Das Beispiel der Rohstoffe
Der Streit lässt sich an Seltenen Erden nachvollziehen. Die Gewinnung eines Rohstoffs, seine Trennung, Raffination und Verarbeitung zu Magneten sind unterschiedliche industrielle Leistungen. Eine europäische Montagefabrik schafft keine Unabhängigkeit, wenn sie auf importierte Vorprodukte aus einer hoch konzentrierten Verarbeitung angewiesen bleibt. Umgekehrt kann eine zweite Raffinerie außerhalb Europas das Versorgungsrisiko senken, ohne dass das fertige Produkt eine europäische Herkunftsquote erfüllt. Eine robuste Rohstoffstrategie muss die einzelnen Stufen und deren Kapazitäten erfassen.
Die Rechnung hinter dem Schutz
Handelspolitische Eingriffe haben Gewinner und Verlierer. Ein europäischer Hersteller, dessen Produkt durch Zölle vor billiger Konkurrenz geschützt wird, kann höhere Preise durchsetzen und Investitionen finanzieren. Ein anderer europäischer Hersteller, der dieses Produkt als Vorleistung benötigt, muss mehr bezahlen. Exportiert er seine Maschinen in einen umkämpften Weltmarkt, kann er die Mehrkosten nicht ohne Weiteres weitergeben. Was einer Industriebranche hilft, kann die Wettbewerbsposition einer anderen verschlechtern.
Jandura verlangt daher eine Prüfung der gesamtwirtschaftlichen Folgen, einschließlich möglicher Gegenmaßnahmen von Handelspartnern. Dieser Punkt ist für die exportorientierte deutsche Industrie bedeutsam. Handelsbarrieren wirken nicht nur in eine Richtung. Reagiert ein Drittstaat mit eigenen Beschränkungen, können Absatzmärkte verloren gehen, während die europäische Produktion höhere Vorleistungskosten trägt. Für Logistikunternehmen entsteht dann ein doppeltes Risiko aus schrumpfenden Exportmengen und veränderten Importstrukturen.
Instrumente Europas
Die Europäische Union muss Handelsschutz nicht erst erfinden. Sie verfügt bereits über Antidumping- und Antisubventionsverfahren gegen bestimmte unfaire Handelspraktiken. Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen ermöglicht Prüfungen, wenn ausländische staatliche Unterstützung den Binnenmarkt verzerren könnte. Mit dem Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang besitzt die EU einen Rahmen, um auf Druckmaßnahmen von Drittstaaten zu reagieren.
Die einzelnen Instrumente haben unterschiedliche Voraussetzungen und Zwecke. Dumping verlangt andere Nachweise als ein geopolitisch riskantes Rohstoffmonopol. Öffentliche Ausschreibung ist etwas anderes als ein Verbot privater Importe. Eine Bedingung für staatliche Förderung ist rechtlich und wirtschaftlich nicht mit einer allgemeinen Bezugsquote gleichzusetzen.
Brüssel bestimmt nicht, dass Europa seine Industrie schützen darf. Dort ringt man um die Bestimmung der Drehschrauben für den Staat und wie er den Erfolg misst. Eine neue Raffinerie, ein zweiter unabhängiger Zulieferer oder ein leistungsfähiger Transportkorridor lässt sich auf seinen Beitrag zur Versorgungssicherheit prüfen. Eine starre Quote sagt dagegen nur etwas über die zugerechnete Herkunft aus. Ob die Lieferkette damit belastbarer wird, bleibt unklar.
Politische Vorgabe
Für die Logistik entscheidet sich die Tragweite des Kurswechsels an den Details. Welche Güter fallen unter neue Regeln? Gelten sie für staatliche Aufträge, geförderte Investitionen oder private Lieferverträge? Wie wird europäische Wertschöpfung berechnet? Welche Übergangsfristen gelten für bestehende Lieferketten? Und wer trägt die Kosten, wenn eine politisch gewünschte Alternative noch nicht in ausreichender Menge verfügbar ist? Ohne Antworten auf diese Fragen lässt sich weder eine Transportplanung noch eine verlässliche Investitionsrechnung aufstellen.
Der Konflikt zwischen Bundesregierung, europäischer Industriepolitik und Außenhandel ist damit kein abstrakter Streit zwischen Freihandel und Abschottung. Er berührt die operative Frage, ob Unternehmen Lieferketten nach nachweisbaren Risiken umbauen oder nach politischen Herkunftskriterien. Beides kann im Einzelfall zusammenfallen. Wo es auseinandergeht, geraten die Verfechter eines Eingriffs in Erklärungsnot, weshalb eine eingeschränkte Lieferantenauswahl mehr Sicherheit schafft als eine breitere – der Prüfstein für Europas neue Handelspolitik.
Quellen
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), BGA warnt vor handelspolitischem Kurswechsel, 14.10.2026
Europäische Kommission, Industrial Accelerator Act, COM(2026) 100, 04.03.2026
Europäisches Parlament, Gesetzgebungsverfahren 2026/0068(COD), Stand 27.10.2026
Europäische Kommission, Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang, Fragen und Antworten
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