Nine-Eleven auf Deutschlands Straßen
05.09.2026 (Red.-Schluss)
Der kommende Freitag ist untrennbar mit den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York vor genau 25 Jahren verbunden. In Deutschland steht der 11. September darüber hinaus für Wohnungslosigkeit. Das Phänomen ist älter als ein Vierteljahrhundert.

Tag der Wohnungslosigkeit
Der kommende Freitag ist untrennbar mit den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York vor 25 Jahren verbunden. In Deutschland steht der 11. September darüber hinaus für Wohnungslosigkeit. Das Phänomen ist älter als ein Vierteljahrhundert, es geht aber im Alltagstrubel der Schlagzeilen unter. Obdachlose Menschen gehören seit jeher zum Bild der Städte. Segnungen des Sozialstaates wie Hilfsangebote und Unterkünfte brachten keine Besserung. Im Gegenteil: statt zu verschwinden wächst es erneut immer dringlicher.
Anlass zur Sorge
In den letzten Wochen und Monaten erreicht Wohnungslosigkeit ein nicht übersehbares Ausmaß. Mit ihr geben andere soziale Kennzahlen Anlass zur Sorge. Immer mehr Arbeitslose, immer mehr Menschen stehen in Tafeln an. Armut überschattet große Teile der Bevölkerung. Wohnungslosigkeit ist kein isoliertes Problem, sondern Teil der sozialen Entwicklung insgesamt.
Hinzu kommen steigende Wohnkosten, Wohnungsmangel in Ballungsräumen sowie die Folgen internationaler Krisen und Fluchtbewegungen. Die Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung nimmt weiter rasant zu. Hinter den statistischen Angaben stehen Einzelschicksale, Menschen, die vorübergehend in Notunterkünften leben, bei Bekannten unterkommen oder auf der Straße schlafen.
Zahlenspiele und Wohnungswirklichkeit
Die öffentliche Diskussion beschränkt sich auf Zahlen. Das verstellt den Blick auf die Lebenswirklichkeit. Wohnungslosigkeit, das ist Verlust eines geschützten Rückzugsortes, Verlust sozialer Stabilität, Verlust persönlicher Selbständigkeit. Die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit verlangt weitreichende Maßnahmen. Sie müssen früh ansetzen, bevor auf finanzielle Schwierigkeiten, Arbeitsplatzverlust oder familiäre Krisen ein Leben am Bordstein folgt – ein Leben der Aussichtslosigkeit, ohne Hoffnung auf Entfliehen.
Eine Wohnung fehlt, nicht ein Dach
Wohnungslos ist nicht dasselbe wie obdachlos. Wer bei Freunden auf dem Sofa schläft, in einer Notunterkunft lebt oder auf eigene Kosten in einer Billigpension unterkommt, besitzt zwar ein Dach über dem Kopf. Eine eigene, mietrechtlich abgesicherte Wohnung hat er nicht. Zur Wohnungslosigkeit gehören daher weit mehr Menschen als jene, die nachts unter Brücken, in Hauseingängen oder auf Parkbänken schlafen.
Das erschwert jede Bestandsaufnahme. Die amtliche Statistik erfasst untergebrachte wohnungslose Menschen. Außerhalb ihres Blickfeldes bleiben Personen, die bei Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten Unterschlupf finden. Dasselbe gilt für Menschen in Frauen- und Gewaltschutzhäusern, Wohnwagen, Kleingartenanlagen, Pensionen oder Monteursunterkünften. Menschen ohne jede Unterkunft fehlen ebenfalls in dieser Statistik. Die sichtbare Obdachlosigkeit auf der Straße bildet damit lediglich einen Ausschnitt des Problems.
Erst das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz von 2020 schuf die Grundlage für eine bundesweite Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und eine begleitende Berichterstattung. Damit bekam ein gesellschaftliches Problem eine amtliche Größe, das vorher zwar existierte, aber statistisch nur bruchstückhaft auftauchte.
Die Zahlen lassen wenig Raum für Beschwichtigung. Nach den in der Rohquelle ausgewerteten Daten des Statistischen Bundesamtes waren 2023 mehr als 372.000 Menschen untergebracht wohnungslos. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren es rund 439.500. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 18 Prozent. Hinter der Zahl stehen Menschen ohne eigenen Mietvertrag und ohne eigenes Wohneigentum.
Eine Statistik mit großem Schatten
Der Anstieg hat mehrere Ursachen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnt davor, ihn allein mit Migration zu erklären. Menschen deutscher wie nichtdeutscher Staatsangehörigkeit treffen auf denselben Engpass: bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum fehlt. Wer eine kommunale Unterkunft gefunden hat, bleibt deshalb unter Umständen lange darin. Nicht weil die Unterkunft zur Wohnung geworden wäre, sondern weil der Weg zurück auf den regulären Wohnungsmarkt versperrt bleibt.
Geflüchtete aus der Ukraine stellen in der Statistik eine große Gruppe. Knapp 31 Prozent der untergebrachten wohnungslosen Menschen entfielen nach den Daten der BAG Wohnungslosenhilfe auf Ukrainer. Ihre Erfassung verändert das statistische Bild. Sie erklärt aber nicht das Grundproblem eines Wohnungsmarktes, auf dem Haushalte mit niedrigem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit Schulden und Geflüchtete um ein knappes Angebot konkurrieren.
Aus einer vorübergehenden Unterbringung kann so ein Dauerzustand werden. Die Unterkunft verhindert die Nacht auf der Straße. Sie ersetzt keine Wohnung. Ein Bett, eine Adresse und ein abschließbarer Raum lösen weder Mietschulden noch Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Krankheit oder fehlende Bonität.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe fordert deshalb zentrale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten in Gemeinden, Städten oder wenigstens auf Kreisebene. Der Ansatz beginnt nicht beim Schlafplatz nach der Räumung, sondern vor dem Verlust der Wohnung: Mietrückstände erkennen, Ansprüche auf Sozialleistungen klären, Kontakt zum Vermieter herstellen, Schulden regulieren und eine Kündigung nach Möglichkeit verhindern.
Das ist weniger spektakulär als eine neue Notunterkunft. Für Betroffene kann es den Unterschied zwischen Wohnung und Straße bedeuten.
Zwei Millionen Wohnungen ohne Bewohner
Zu den Merkwürdigkeiten des deutschen Wohnungsmarktes gehört eine Zahl, die der Wohnungslosigkeit gegenübersteht: Nach dem Zensus 2022 waren zum Stichtag 15. Mai 2022 rund 1,9 Millionen Wohnungen unbewohnt. Das entsprach einer Leerstandsquote von 4,3 Prozent. Allerdings bedeutet Leerstand nicht, dass diese Wohnungen ohne Weiteres für Wohnungslose verfügbar wären. Für knapp jede vierte leer stehende Wohnung waren Baumaßnahmen oder Sanierungen vorgesehen. Andere Objekte befinden sich in Regionen, in denen die Nachfrage geringer ist als in den angespannten Wohnungsmärkten der Großstädte.
Das Zahlenpaar bleibt dennoch bemerkenswert: Hunderttausende Menschen besitzen keinen eigenen Wohnraum, während bundesweit eine siebenstellige Zahl von Wohnungen leer steht. Das Problem besteht nicht allein darin, Wohnungen zu bauen. Es besteht ebenso darin, Wohnraum zu einem Preis und unter Bedingungen anzubieten, unter denen Menschen mit geringem Einkommen überhaupt zum Zuge kommen.
Wer aus einer Notunterkunft eine Wohnung sucht, tritt gegen Bewerber mit geregeltem Einkommen, Arbeitsvertrag und sauberer Bonitätsauskunft an. Der Vermieter entscheidet sich im Zweifel für das geringere wirtschaftliche Risiko. Für einen Wohnungslosen kann damit eine paradoxe Situation entstehen: Um sein Leben zu stabilisieren, braucht er eine Wohnung. Um eine Wohnung zu erhalten, soll sein Leben wirtschaftlich stabil sein.
Bonität als Türsteher
An dieser Stelle kommt die Schufa ins Spiel. Vermieter verlangen bei Bewerbungen regelmäßig einen Bonitätsnachweis. Negative Einträge können eine Bewerbung erheblich belasten. Besonders problematisch wird dies auf Wohnungsmärkten mit zahlreichen Interessenten für ein Objekt. Der Vermieter kann auswählen. Der Bewerber mit finanzieller Vorgeschichte landet schnell am Ende der Schlange.
Der Europäische Gerichtshof setzte der Verwendung automatisierter Bonitätsbewertungen Ende 2023 Grenzen. Unternehmen dürfen ihre Vertragsentscheidung nicht ausschließlich auf eine automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa stützen, wenn der Score für die Entscheidung maßgeblich ist. Das Gericht wertete ein solches Verfahren unter diesen Voraussetzungen als automatisierte Entscheidung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
Das Urteil schafft allerdings keine Wohnung. Ein Vermieter bleibt bei der Auswahl seines Vertragspartners frei, solange er die rechtlichen Grenzen einhält. Für Menschen mit Schulden, geringem Einkommen oder unsteter Erwerbsbiografie bleibt der Zugang zum Mietmarkt schwierig.
So kann sich ein Kreislauf schließen. Finanzielle Probleme führen zu Mietrückständen. Mietrückstände führen zur Kündigung. Negative Bonitätsmerkmale erschweren die Suche nach einer neuen Wohnung. Ohne Wohnung wird die Aufnahme oder Sicherung einer Beschäftigung schwieriger. Ohne geregeltes Einkommen sinken die Chancen auf dem Wohnungsmarkt weiter.
Erst Wohnung, dann Problemlösung
Einen anderen Ansatz verfolgt „Housing First“. Das Konzept stammt aus den USA und dreht die klassische Reihenfolge der Wohnungslosenhilfe um. Nicht erst Therapie, Schuldenregulierung, Abstinenz, Arbeit und gesellschaftliche Stabilisierung und danach eine eigene Wohnung. Die Wohnung steht am Anfang.
Rostock gehört zu den Städten, die mit diesem Ansatz arbeiten. Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, erhalten eine eigene Wohnung und werden von Sozialarbeitern begleitet. Wohnen bildet damit die Grundlage des Stabilisierungsprozesses und nicht dessen Belohnung am Ende.
Der Ansatz folgt einer einfachen Überlegung: Wer jede Nacht klären muss, wo er schlafen kann, besitzt wenig Spielraum, sein übriges Leben zu ordnen. Behördenpost, Arbeitsplatzsuche, Arzttermine oder Schuldnerberatung bekommen eine andere Bedeutung, wenn der Betroffene einen Schlüssel, eine Anschrift und einen Ort besitzt, an dem seine Unterlagen liegen.
Rostocks Erfahrungen zeigen zugleich die Grenzen herkömmlicher Unterbringung. Gelingt es nach Angaben der Stadt innerhalb der ersten eineinhalb Jahre nicht, das Leben der Betroffenen wieder in geregelte Bahnen zu lenken, bleiben sie über Jahre wohnungslos. Eine als Übergang gedachte Gemeinschaftsunterkunft droht dann zum Aufenthaltsort ohne Ausgang zu werden.
Der Staat gibt sich sechs Jahre
Die Bundesregierung hat sich ein ehrgeiziges Datum gesetzt. Mit dem im April 2024 beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit soll Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 überwunden werden. Bund, Länder, Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure sollen ihre Maßnahmen abstimmen. Bezahlbarer Wohnraum soll geschaffen und vermittelt, Prävention gestärkt und der Zugang zu Hilfen erleichtert werden.
Der Plan setzt an mehreren Stellen an. Unterstützungsangebote sollen verständlich und mehrsprachig sein. Wohnungslose sollen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen erhalten. Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus sollen leichter in Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung gelangen. Standards in Unterkünften sollen verbessert und Aufenthalte dort kurz gehalten werden.
Das Ziel ist hoch gesteckt: Jede obdachlose Person soll bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhalten. Die Umsetzung landet zu einem erheblichen Teil bei den Kommunen. Sie müssen Menschen unterbringen, wenn Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden konnte. Eine öffentliche Unterkunft begründet dabei keinen gewöhnlichen Mietvertrag. Der Betroffene hat damit zwar einen Schlafplatz, aber nicht die rechtliche Stellung eines regulären Mieters.
Hier liegt eine der Schwächen des Systems. Die öffentliche Hand kann Wohnungslosigkeit verwalten, ohne sie zu beenden.
Wenn der Winter Sozialpolitik macht
Besonders sichtbar wird das Problem mit sinkenden Temperaturen. Berlin stellte zum Beginn der Kältehilfe im Oktober 2024 zunächst 735 Notübernachtungsplätze bereit. Bis Ende März 2025 sollte die Zahl auf rund 1.010 steigen. Hinzu kamen 460 ganzjährige Notübernachtungsplätze. Sozialverbände warnten dennoch, die Grundversorgung sei insbesondere für vulnerable Menschen nicht gesichert.
Die Kältehilfe zeigt das Dilemma. Sie kann verhindern, dass Menschen in Frostnächten draußen schlafen. Sie beendet ihre Obdachlosigkeit nicht. Im Frühjahr schließt ein Teil der Angebote wieder. Der Mensch bleibt derselbe, seine Wohnungslosigkeit ebenfalls.
Andere Städte versuchen, bestimmte Gruppen gezielter zu erreichen. Mainz betreibt mit der „Unterkunft Plus“ eine Einrichtung für obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen. 17 schlicht ausgestattete Zimmer stehen zur Verfügung. Pädagogen begleiten die Bewohner. Psychiatrie, Sozialpsychiatrischer Dienst, Wohnungslosenhilfe und Stadtverwaltung arbeiten zusammen. Eine starre Aufenthaltsdauer gibt es nicht. Die Einrichtung versteht sich als Brücke in weiterführende Hilfen.
Das Beispiel zeigt, weshalb ein Bett allein nicht genügt. Wohnungslosigkeit kann mit psychischen Erkrankungen, Sucht, Überschuldung, familiären Konflikten und Arbeitsplatzverlust verbunden sein. Wer sämtliche Fälle mit derselben Unterbringung beantworten will, behandelt unterschiedliche Ursachen mit demselben Rezept.
Wohnungslosigkeit beginnt vor der Straße
Die entscheidende Phase liegt deshalb vor dem Verlust der Wohnung. Wer seine Miete nicht mehr zahlen kann, braucht Hilfe, bevor die Räumung vollzogen ist. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, benötigt eine soziale Sicherung, bevor Rückstände entstehen. Wer sich trennt und die gemeinsame Wohnung verliert, braucht Zugang zum Wohnungsmarkt, bevor Pension, Notunterkunft oder Sofa von Bekannten zur Dauerlösung werden.
Die BAG Wohnungslosenhilfe verlangt neben mehr Sozialwohnungen einen niedrigschwelligen Zugang zu professioneller Unterstützung. Sie fordert ferner Änderungen im Mietrecht. Wer Mietschulden innerhalb der Schonfrist ausgleicht, soll nach ihrer Vorstellung nicht über eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung trotzdem seine Wohnung verlieren. Ebenso sollen Schlupflöcher der Mietpreisbremse bei Kurzzeit- und möblierten Vermietungen geschlossen werden.
Das verschiebt den Blick von der Obdachlosenunterkunft zur Prävention. Eine verhinderte Räumung braucht keinen Platz in einer Notunterkunft. Eine erhaltene Wohnung muss später nicht mühsam neu beschafft werden. Und ein Mensch, der seine Wohnung behält, verliert nicht mit ihr Adresse, Nachbarschaft, vertraute Umgebung und einen Teil seiner gesellschaftlichen Existenz.
Ein Dach ist noch kein Zuhause
Der Tag der Wohnungslosigkeit am 11. September erinnert deshalb nicht allein an Menschen, die sichtbar auf Deutschlands Straßen leben. Er richtet den Blick auf jene, die in Unterkünften, Pensionen, Frauenhäusern oder bei Bekannten leben und aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden.
Bis 2030 will Deutschland Wohnungslosigkeit überwinden. Vom Ziel trennen die Politik nicht mehr Jahre. Ob ein Aktionsplan daran etwas ändert, entscheidet sich nicht an seiner Überschrift. Entscheidend ist, ob Wohnungsverluste verhindert werden, Sozialwohnungen entstehen, Kommunen ihre Aufgaben finanzieren können und Menschen aus Unterkünften wieder in reguläre Mietverhältnisse gelangen.
Sonst bleibt vom großen Ziel ein kleineres übrig: Wohnungslosigkeit verschwindet nicht. Sie wird untergebracht.
Quellen
Statistisches Bundesamt: Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen, Ergebnisse 2024
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause, 2024
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!, 11.09.2024
Europäischer Gerichtshof: Urteil vom 07.12.2023, C-634/21, zum SCHUFA-Scoring
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