F-35 durchbricht Schuldenschallmauer

21.09.2026 (Red.-Schluss)

Ein Tag mit zwei Landtagswahlen. Für Bundeskanzler Merz geht es ums Ganze. Sicher ist: der Wähler verzeiht ihm nicht seine gebrochenen Versprechen, allen voran der Schuldenbremse. Die Schallmauer durchbricht Merz‘ Kriegsminister Pistorius mit der Übernahme des ersten aus Merz‘ Schuldenvermögen finanzierten Überschall-Tarnkappenbombers F-35 im fernen Texas.

Tarnkkappenbomber auf Feindflug.
Tarnkappe Sondervermögen

In Mecklenburg-Vorpommern und Berlin hat der Wähler gestern gesprochen. Beide Ergebnisse zusammen sind für den Kanzler eine „Katastrophe“ (O-Ton Merz bereits kurz nach der ersten Hochrechnung, noch vor ersten Auszählergebnissen). In Mecklenburg-Vorpommern fliegt die CDU aus dem Parlament. In Berlin löst die Linke, früher PDS, davor SED, die Christdemokraten als stärkste Partei ab.

Als Hauptursache für das Kanzler-Debakel gilt seine Wirtschafts- und Finanzpolitik. Merz und die Union hatten die Schuldenbremse über Jahre verteidigt. Nach der Bundestagswahl 2025 trug die Union eine Grundgesetzänderung mit, die den Kreditspielraum des Bundes erheblich erweitert. Merz weist den Vorwurf zurück, seine frühere Linie gebrochen zu haben. Das hat er solange wiederholt, bis der Wähler es ihm nicht mehr abnahm. Der Gegensatz zwischen einstigem Festhalten an der Schuldenbremse und späterer Änderung ihrer Regeln kostet ihn zuletzt der Wähler Gunst.

Bomber für Schuldenpolitik

Zum Fanal seiner Wirtschaftspolitik gerät die Übergabe des ersten Tarnkappenbombers F-35A für Deutschland drei Tage zuvor am 18. September 2026 an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bei dem US-Rüstungskonzern Lockheed Martin in Fort Worth, Texas. Dabei stammt das Geld für die Maschinen nicht einmal aus dem neuen 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, das Merz vor seiner Wahl zum Bundeskanzler unter fragwürdigen rechtlichen Umständen noch vom Vorgängerbundestag sich hatte genehmigen lassen.

Der Kauf gehört zum 2022 eingerichteten „Sondervermögen Bundeswehr“ mit einer Kreditermächtigung von bis zu 100 Milliarden Euro. Der Bundestag sah dort von Anfang an Mittel für den F-35 als Tornado-Nachfolger vor. Deutschland hat 35 Maschinen dieses Typs bestellt. Neben dem Ersatz für das in die Jahre gekommenen Vorgängerflugzeug „Tornado“ soll er die deutsche Rolle in der nuklearen Teilhabe der Nato übernehmen.

Drei Wege zu mehr Kredit

Damit stehen heute mehrere Kreditwege nebeneinander. Erstens gilt die reguläre Schuldenbremse weiter. Zweitens besteht das Sondervermögen Bundeswehr aus dem Jahr 2022. Drittens schuf die Grundgesetzänderung vom März 2025 neue Spielräume für Verteidigung und Infrastruktur. Wer von einem einzigen Billionen-Sondervermögen spricht, vermischt diese Instrumente. In der Summe eröffnen sie dem Bund jedoch Kreditmöglichkeiten in einer Größenordnung, die den finanzpolitischen Rahmen der Jahre vor 2025 weit hinter sich lässt.

Für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit sowie Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gilt seit März 2025 eine Bereichsausnahme. Soweit diese Ausgaben einen Sockel von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, fallen sie nicht unter die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenbremse. Für andere Ausgaben des Bundes gilt die Schuldenregel weiter.

Daneben steht das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Es verfügt über eine Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro und läuft über zwölf Jahre. 100 Milliarden Euro sind für die Länder vorgesehen, weitere 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Der Rest dient zusätzlichen Investitionen des Bundes, etwa in Schienen, Straßen, Schulen, Digitalisierung und weitere Infrastruktur.

Milliarden Euro neue Schulden

Die Größenordnung wird im Bundeshaushalt sichtbar. Für 2026 beziffert die Bundesregierung die Neuverschuldung einschließlich Sondervermögen auf rund 180 Milliarden Euro. Allein die Verteidigungsausgaben erreichen 108,2 Milliarden Euro. 82,7 Milliarden Euro stehen im regulären Verteidigungsetat, 25,5 Milliarden Euro kommen aus dem Sondervermögen Bundeswehr.

Für 2027 sieht der Haushaltsentwurf einen weiteren Sprung vor. Der reguläre Verteidigungsetat soll auf rund 109,7 Milliarden Euro steigen, zuzüglich rund 30 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr, insgesamt knapp 140 Milliarden Euro. Damit ist das 100-Milliarden-Sondervermögen nach der derzeitigen Planung Ende 2027 aufgebraucht. Die kreditfinanzierte Aufrüstung endet damit nicht. An seine Stelle tritt für zusätzliche kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben die Bereichsausnahme. Im Haushaltsentwurf 2027 entfallen von 118,7 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts 85,4 Milliarden Euro auf die Ausnahme für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben. Weitere Kredite kommen über das Infrastruktur-Sondervermögen hinzu.

Bremsweg zur Ausnahmespur

Ursprünglich sollte die Schuldenbremse 2023 wieder eingehalten werden. Dabei wirkten die Folgen der Energiepreiskrise und des Ukraine-Kriegs fort. Entlastungsmaßnahmen sowie Investitionen in erneuerbare Energien und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft sollten deshalb noch aus ungenutzten Mitteln des Vorjahres finanziert werden. Das Bundesverfassungsgericht machte dieser Konstruktion am 15.11.2023 einen Strich durch die Rechnung. Die Bundesregierung konnte 60 Milliarden Euro Kreditspielraum nicht wie vorgesehen nutzen. Sie kürzte die Planungen für den Klima- und Transformationsfonds um 45 Milliarden Euro und sparte weitere 17 Milliarden Euro im Haushalt 2024 ein.

Zweischneidiges Schwert

Die Schuldenbremse begrenzte damit nicht nur die Neuverschuldung auf dem Papier. Investitionen, Förderprogramme und Entlastungen gerieten unter Finanzierungsdruck. Infrastruktur, Digitalisierung, Dekarbonisierung, Bildung und Verteidigung konkurrierten um den verfügbaren Spielraum. Schon damals gehörte die Verteidigung ausdrücklich zu den großen zusätzlichen Finanzbedarfen. Zwei Jahre später sieht die Rechnung anders aus: Für Verteidigung wurden neue Kreditmöglichkeiten geschaffen. Ausgerechnet der F-35 macht sichtbar, wie weit sich die deutsche Finanzpolitik seitdem bewegt hat.

Damals lautete ein Argument gegen die Schuldenbremse, Deutschland habe weniger ein Konjunktur- als ein Investitionsproblem, dafür, die Schuldenregel zwinge zur Priorisierung und sichere finanzielle Handlungsspielräume für spätere Krisen. Der Streit betraf die Höhe der Schulden und die Finanzierung welcher Ausgaben jetzt und welcher später.

Seit März 2025 hat diese Debatte eine Wende vollzogen. Die Schuldenbremse steht weiterhin im Grundgesetz, ihre Wirkung hängt jedoch nun davon ab, welchem Ausgabenbereich eine Zahlung zugeordnet wird. Für Verteidigung oberhalb des Sockelbetrags greift die reguläre Begrenzung nicht. Für Infrastruktur gibt es einen Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro. Für das ältere Bundeswehr-Sondervermögen gilt eine weitere Ausnahme.

F-35 durchbricht Bereichsgrenze

Der F-35 macht diesen Unterschied anschaulich. Die Bestellung der 35 Maschinen geht auf das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen von 2022 zurück. Ihre Übergabe fällt nun in eine Zeit, in der Verteidigungsausgaben zusätzlich über die Bereichsausnahme finanziert werden können. Das Flugzeug selbst ist kein Produkt der Grundgesetzänderung von 2025. Es steht aber für einen Verteidigungshaushalt, dessen Finanzierung nach 2025 erheblich mehr Kreditspielraum erhalten hat.

Für die deutsche Wirtschaft entsteht ein doppelter Effekt. Höhere Verteidigungsausgaben schaffen Aufträge für Rüstungs-, Elektronik-, IT- und Zulieferunternehmen. Beim F-35 fließt ein erheblicher Teil der Wertschöpfung in die USA, Sitz von Hersteller Lockheed Martin. Deutsche Unternehmen sind über Wartung, Komponenten, Infrastruktur und weitere Programme beteiligt. Zugleich konkurrieren staatliche Ausgaben um Arbeitskräfte, Material und industrielle Kapazitäten.

Preis nicht nur auf der Rechnung

Kreditfinanzierung verschiebt Ausgaben in die Zukunft. Neben den Milliarden, die der Bund aufnehmen kann, kommt es auf die Zinsen an. Im Haushaltsentwurf 2027 sind für den Kernhaushalt rund 41,9 Milliarden Euro Zinsausgaben veranschlagt, für 2028 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden und für 2030 werden 80,7 Milliarden Euro erwartet. Ab 2028 sind die Zinszahlungen für die Kredite des Sondervermögens Bundeswehr berücksichtigt.

Mit steigender Kreditaufnahme wächst ein Haushaltsposten, der sich nicht beeinflussen lässt. Während über Investitionen, Förderprogramme oder Sozialausgaben jedes Jahr neu entschieden werden kann, sind Zinsen auf aufgenommene Kredite zu bedienen. Steigen sie nach den Haushaltsansätzen von 41,9 Milliarden Euro 2027 auf 80,7 Milliarden Euro 2030, bindet allein dieser Posten binnen drei Jahren fast 39 Milliarden Euro zusätzlich. Dieses Geld fehlt nicht an anderer Stelle, Einnahmen und Haushaltsvolumen können wachsen. Es engt den Spielraum ein, solange der Bund die zusätzlichen Zinsausgaben nicht durch höhere Einnahmen, weitere Kredite oder geringere Ausgaben auffängt.

Vermögenswerte für die Zukunft

Ganz zu schweigen von Laufzeit, Straßen, Schienen und digitalen Netzen! Sie schaffen Vermögenswerte, die über Jahrzehnte genutzt werden. Bei Rüstungsgütern fällt die Rechnung anders aus. Sie können über Jahre militärischen Nutzen entfalten, unterliegen aber Verschleiß, technischer Alterung und zusätzlichen Kosten für Betrieb, Wartung, Munition und Ersatzbeschaffung.

Verteidigung und Infrastruktur entwickeln wirtschaftliche Langzeitwirkung. Jeder Euro Zins steht in späteren Haushalten nicht für eine andere Ausgabe zur Verfügung, sofern Einnahmen und übrige Ausgaben unverändert bleiben. Umgekehrt können kreditfinanzierte Investitionen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, wenn sie Infrastruktur verbessern, Produktionskapazitäten schaffen oder andere private Investitionen auslösen. Ob die Rechnung aufgeht, hängt von Verwendung, Kosten und wirtschaftlicher Wirkung der aufgenommenen Kredite ab.

Montag nach der Wahl

Die Ergebnisse von Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stellen mehrere Weichen: in Richtung Kreditmöglichkeiten Deutschlands, deren Einsatz und Verpflichtungen für kommende Haushalte. Wie das Tarnkappenflugzeug für gegnerisches Radar schwer sichtbar ist, so verschwinden der Anteil künftiger Einnahmen, Zins und Tilgung aus nur in den Haushalten sichtbaren Schulden, mit denen Deutschland Verteidigung und Infrastruktur finanziert, aus dem Blick. Der finanzpolitische Spielraum nach Ende der Sondervermögen hängt davon ab. Die F-35 durchbricht die Schuldenschallmauer – bezahlen muss Deutschland auch jenseits davon.

Quellen

Deutscher Bundestag, Haushaltsentwurf 2027 und Verteidigungsetat, September 2026

Bundesministerium der Finanzen, Finanzierungspaket für Sicherheit und Investitionen, März/April 2025

Bundesregierung, Bundeshaushalt 2026; Lockheed Martin, Übergabe des ersten deutschen F-35A, 18.09.2026

Reuters, Landtagswahlen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2026.

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